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Studiensystem Bologna

Was bedeutet das für die Studenten?
In der Französischen Gemeinschaft ist dieses Dekret im akademischen Jahr 2004-2005 in Kraft getreten. Was heißt das konkret? Was wird anders? Hier einige Hinweise…

Zielsetzung
Etwa 40 Länder haben sich auf die „Bologna-Erklärung“ geeinigt. Ziel ist die Harmonisierung der Strukturen der Hochschulbildung und damit eine leichtere Vergleichbarkeit der Abschlüsse sowie eine höhere Mobilität während der Studien und nach Abschluss der Studien.

Die Leistungen der Studierenden in den einzelnen Modulen werden nach dem European Credit Transfer System (ECTS) bewertet. Das bedeutet, dass innerhalb der einzelnen Studiengänge die Fächer mit Punkten („Credits“) bewertet werden, die der Student sammelt, bis er alle Punkte, die für ein Studienjahr vorgesehen sind, zusammen hat. Ob er dies an einer einzigen Hochschule oder Universität macht oder Punkte an anderen Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland sammelt, ist unerheblich.

Diese Übereinkunft wird bis 2010 in allen europäischen Ländern umgesetzt. In der Französischen Gemeinschaft ist diese Übereinkunft im akademischen Jahr 2004-2005 in Kraft getreten.
 
Die neue Struktur der Hochschulbildung
Das nicht-universitäre Hochschulstudium wird weiterhin in Form von Studiengängen kurzer oder langer Studiendauer absolviert werden.
 
Der Studiengang kurzer Studiendauer umfasst weiterhin einen einzigen Studienzyklus von mindestens 3 (180 Credits) oder 4 (240 Credits) Jahren. Ein Credit (ECTS) entspricht ungefähr 24 Arbeitsstunden des Studenten. Dieser Studienzyklus wird nun Bachelortudiengang (berufsqualifizierender Abschluss) genannt. Er ersetzt das Graduat.
 
Der Studiengang langer Studienzeit entspricht dem Universitätsniveau und umfasst zwei Studienzyklen.
 
Der universitäre Studiengang besteht aus drei Studienzyklen (mindestens jedoch aus dem Bachelor- und dem Masterstudiengang):
  • Erster Studienzyklus:
    Der Bachelor setzt sich aus einem Programm von 180 Credits zusammen. Er ist normalerweise auf 3 Studienjahre verteilt und führt zum Erhalt des akademischen Grades „Bachelor“. Dieser ermöglicht ohne weitere Auflagen den Zugang zum entsprechenden Masterstudium, kann aber auch unter Berücksichtigung anderer Auflagen den Zugang zu weiteren Masterstudien ermöglichen. Er ersetzt die Kandidatur.
  • Zweiter Studienzyklus:
    Der Master folgt auf eine Ausbildung von mindestens 180 Credits und umfasst 60 oder 120 Credits, verteilt auf 1 oder 2 Studienjahre. Es muss eine Endarbeit verfasst werden. Er ersetzt die Lizenz.
  • Dritter Studienzyklus:
    Das Doktorat ist ein akademischer Grad, der eine Ausbildung, die speziell auf die Forschung ausgerichtet ist und eine Doktorarbeit umfasst. Die Vorbereitungsarbeiten zur Doktorarbeit entsprechen pauschal 180 Credits, die man erwirbt, nachdem man eine Master-Ausbildung von mindestens 300 Credits abgeschlossen hat.
Und was geschieht mit den Studenten, die ihr Studium schon angefangen haben?
Die Studenten, die ihre Hochschulausbildung vor dem akademischen Jahr 2004-2005 begonnen haben, behalten bis zum Ende ihrer Ausbildung die alte Struktur ihres Studienganges bei. Sie erhalten jedoch die akademischen Grade in der neuen Bezeichnung.
 
Nützliche Adressen und Internetseiten:
Ministère de l’enseignement supérieur, de l’enseignement de Promotion sociale et de la recherche scientifique – Avenue Louise 65, bte v9 – 1050 Bruxelles – Tel.: 02/ 533 71 11
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Bologna-Prozess
www.enseignement.be
http://europa.eu



 
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