Zurzeit
entsprechen der Teilzeitunterricht, die Industrielehre und die Lehre im
Mittelstand den gesetzlichen Bestimmungen zur Erfüllung der
Teilzeitschulpflicht unter 18 Jahren. Der Fortbildungsunterricht
(„Abendschule") oder der Fernunterricht erfüllen diese Bestimmungen
allerdings nicht. Was sind denn nun die Alternativen für einen
Jugendlichen unter 18 Jahren, der den Vollzeitunterricht nicht mehr
besuchen möchte?
Die Lehre im Mittelstand
Hierbei
handelt es sich um eine „duale“ Ausbildung. Der praktische Teil der
Ausbildung findet in einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU)
statt. Der theoretische Unterricht wird in einem Zentrum für Aus- und
Weiterbildung des Mittelstandes (ZAWM) erteilt. Das Ziel dieser
Ausbildung ist, einen handwerklichen oder kaufmännischen Beruf zu
erlernen und diesen dann anschließend als Selbstständiger oder Arbeiter
auszuüben (z.B. Florist/in, Friseur/in, Einzelhandel, Maurer/in,…). Der
künftige Lehrling muss bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem er die
Lehre beginnt, das 15. Lebensjahr vollendet haben und mindestens die
ersten beiden Sekundarschuljahre besucht haben, ohne diese
notwendigerweise bestanden zu haben. Die Dauer der Ausbildung beträgt
im Allgemeinen drei Jahre.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft
müssen die Lehrverträge zwischen dem 1. Juli und dem 1. Oktober
abgeschlossen werden. Der Unterricht im ZAWM beginnt im September. Nach
bestandener Abschlussprüfung erhält der Lehrling einen Gesellenbrief,
der die Teilnahme an der Meisterausbildung berechtigt und den Zugang zu
einigen Beschäftigungen in öffentlicher Funktion öffnet.
Die Industrielehre
Die
industrielle Lehre vermittelt die beruflichen Kenntnisse, um einer
entlohnten Tätigkeit als Angestellter oder Arbeiter nachzugehen. Sei
basiert auf einer theoretischen Ausbildung, die in einem Zentrum für
Teilzeitunterricht erteilt wird, während die praktische Ausbildung in
einem Unternehmen erfolgt. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft bietet
das Kabelwerk die Möglichkeit, eine Industrielehre zu absolvieren. Die
Dauer der Industrielehre beträgt hier zwei Jahre. Der Jugendliche muss
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen 16 und 18 Jahren alt
sein. Am Ende der Lehre erhält er eine Bescheinigung über seine
beruflichen Fähigkeiten und seine theoretischen Kenntnisse. Diese
Bescheinigung hat zwar nicht den Wert eines Diploms. Sie kann jedoch
bei der Suche nach einem Arbeitsplatz sehr nützlich sein.
Der Teilzeitunterricht
Der
Teilzeitunterricht ist, wie der Name schon sagt, ein Unterricht mit
einem reduzierten Stundenplan. Er bietet sowohl eine allgemeine
Ausbildung als auch eine Vorbereitung auf das Ausüben des Berufes.
Der
Teilzeitunterricht wird ebenfalls in einem Zentrum für
Teilzeitunterricht erteilt. Parallel zum Unterricht kann der
Jugendliche (dies ist jedoch keine Pflicht) einen meist nicht bezahlten
Praktikumsvertrag oder einen Teilzeitvertrag (dies ist jedoch selten
der Fall) bei einem Arbeitgeber abschließen.
In der
Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht die Praxis so aus, dass diese
Verträge mit Arbeitgebern, in schulinternen Betrieben oder in den
verschiedenen Sozialprojekten in Zusammenarbeit mit dem FOREM
abgeschlossen werden. Der Teilzeitschüler kann eine Industrielehre
absolvieren, wie bereits erklärt. Ebenso wie bei der mittelständischen
Lehre muss der Schüler 15 Jahre alt sein und die ersten beiden Jahre
des Sekundarunterrichts besucht haben. Im Prinzip muss die
Einschreibung bis zum 31. Januar des Schuljahres erfolgt sein,
praktisch ist es jedoch meistens möglich, sich auch noch nach diesem
Datum einzuschreiben.
Das Zentrum für Teilzeitunterricht kann
dem Schüler nach erfolgreicher Prüfung vor einer externen Jury und bei
regelmäßiger Teilnahme am Unterricht einen Befähigungsnachweis
ausstellen, der mit dem Abschluss des 4. Jahres in der berufsbildenden
Abteilung gleichzusetzen ist.
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